Was tun bei Terminverlegungen und Absagen?
Es gab und gibt immer wieder Gründe, dass eine Veranstaltung abgesagt oder terminlich verschoben wird.
Sollte eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben werden, gelten gekaufte Tickets auch für den Ersatztermin. Sollten sie zum Ersatztermin verhindert sein, können die Tickets an den Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden, an denen diese gekauft wurden.
Sollte ein Konzert ersatzlos abgesagt werden, werden die Vorverkaufsstellen selbstverständlich die Ticketpreise erstatten. Auch hier wenden sie sich bitte zuerst an die Vorverkaufsstelle, an der sie ihr Ticket gekauft haben.
Sollten sie überaschenderweise noch Covid-Gutscheine besitzen, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Frist zum Einlösen oder Auszahlen dieser am 31.12.2023 abgelaufen ist.