Was tun bei Terminverlegungen und Absagen?
Die pandemische Lage hat uns lang genug ausgebremst. Nun steigen die meisten Künstler wieder in ihre Tourbusse und auf die Bühnen der Clubs und Hallen.
Sollten sie noch über nicht entwertete Tickets abgesagter oder verlegter Konzerte verfügen, so melden sie sich bitte zeitnah bei uns.
Sollten sie überaschenderweise noch Covid-Gutscheine besitzen, wenden sie sich bei Wunsch einer Auszahlung bitte an die Vorverkaufsstelle, von der sie ihren Gutschein bekommen haben.
z.B. Reservix: https://ticketmagazin.reservix.de/covid19gutschein
oder Eventim: https://www.eventim.de/help/promoter-voucher-redemption/?
oder Ticketshop Thüringen: kontakt@appel-rompf.de
Bis einschließlich Dezember 2023 haben sie noch die Möglichkeit.
Und wenn wir einmal dabei sind: Es gab und gibt immer wieder Gründe, dass eine Veranstaltung abgesagt oder terminlich verschoben wird.
Sollte eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben werden, gelten gekaufte Tickets auch für den Ersatztermin. Sollten sie zum Ersatztermin verhindert sein, können die Tickets an den Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden, an denen diese gekauft wurden.
Sollte ein Konzert ersatzlos abgesagt werden, werden die Vorverkaufsstellen selbstverständlich die Ticketpreise erstatten. Auch hier wenden sie sich bitte zuerst an die Vorverkaufsstelle, an der sie ihr Ticket gekauft haben.